1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde „Bunt e.V.“ verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung und der Reisehinweise an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder haftet für die Vertragspflichten aller Teilnehmer wie für seine eigenen.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch „Bunt e.V.“ zustande. Diese erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung, die dem Kunden zusammen mit einem Sicherungsschein per E-Mail übermittelt wird. Der Sicherungsschein garantiert die Absicherung aller Kundenzahlungen im Falle einer Insolvenz des Veranstalters.
1.3. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
1.4. Das Mindestalter zur Teilnahme an Reisen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten beträgt 18 Jahre. Minderjährige Teilnehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Online-Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 800 € sofort fällig. Diese Anzahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Während des Buchungsvorgangs wird der Kunde auf die sichere Plattform von Stripe weitergeleitet, um die Zahlung durchzuführen.
2.2. Nach erfolgreicher Zahlung der Anzahlung erhält der Kunde den vollständigen Reisevertrag in PDF-Form per E-Mail. Dieser Vertrag enthält alle vereinbarten Leistungen, Zahlungsinformationen sowie die Reisebedingungen.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist per Überweisung auf das Geschäftskonto von „Bunt e.V.“ zu begleichen. Der Kunde wird gebeten, bei Überweisungen die Kundennummer und den Namen des Reisenden anzugeben.
2.4. Sollte die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet werden, ist „Bunt e.V.“ berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB). In diesem Fall werden Stornokosten gemäß Ziffer 6.2 fällig.
2.5. Gebühren, die durch die Nutzung des Zahlungsdienstleisters Stripe entstehen, werden von „Bunt e.V.“ übernommen. Für den Kunden fallen keine zusätzlichen Kosten an.
2.6. Der Kunde erhält nach Zahlungseingang eine Bestätigung per E-Mail, die als Nachweis der Buchung und Zahlung dient.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtungen von „Bunt e.V.“ ergeben sich ausschließlich aus der Reisebestätigung, der Reiseausschreibung und den geltenden Reisehinweisen.
3.2. Änderungen der Reiseausschreibung vor Vertragsschluss sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen möglich und werden dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt.
3.3. Reiseangebote gelten, solange der Vorrat reicht. Sollte ein Kontingent erschöpft sein, informiert „Bunt e.V.“ den Kunden unverzüglich und unterbreitet gegebenenfalls ein neues Angebot. Dieses Angebot kann Preisabweichungen enthalten.
3.4. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) oder Reisebüros sind nicht berechtigt, Zusicherungen oder Änderungen am Vertrag vorzunehmen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen.
3.5. Gepäck wird im normalen Umfang (zwei Koffer und ein Handgepäckstück pro Person) befördert. Der Kunde ist für die Beaufsichtigung seines Gepäcks während der gesamten Reise verantwortlich.
4. Rücktritt des Veranstalters
4.1. Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, kann „Bunt e.V.“ bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis zurück.
4.2. Alternativ kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise verlangen, sofern „Bunt e.V.“ eine solche anbieten kann. Diese Erklärung muss der Kunde unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung abgeben.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur gestattet, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Preisänderungen sind nach Vertragsschluss nur zulässig, wenn sie auf unvorhersehbare Erhöhungen von Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkursänderungen beruhen. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
5.3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder eine andere, gleichwertige Reise verlangen.
6. Rücktritt, Umbuchungen und Ersatzreisende
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei „Bunt e.V.“. Die Rücktrittskosten richten sich nach Ziffer 6.2.
6.2. Rücktrittskosten:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises (mindestens 100 €).
29–22 Tage vor Reiseantritt: 35 %.
21–15 Tage vor Reiseantritt: 50 %.
14–7 Tage vor Reiseantritt: 70 %.
Ab 6 Tage vor Reiseantritt: 80 %.
Bei Nichtantritt der Reise: 90 %.
Besondere Bedingungen für Reisen mit tagesaktuellen Preisen sind gesondert geregelt.
6.3. Umbuchungen sind nur nach vorherigem Rücktritt und neuer Anmeldung möglich. Ersatzreisende können benannt werden, sofern diese die Voraussetzungen der Reise erfüllen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1. „Bunt e.V.“ kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen, wenn:
Der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
Höhere Gewalt die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (siehe Ziffer 10).
7.2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch den Veranstalter hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, abzüglich bereits erbrachter Leistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst, wenn er für die Störung oder den Abbruch verantwortlich ist.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, wenn er einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch nimmt. „Bunt e.V.“ wird sich jedoch bemühen, bei den Leistungsträgern ersparte Aufwendungen zurückzuerhalten, soweit dies möglich ist.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
9.1. „Bunt e.V.“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
9.3. „Bunt e.V.“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
10. Höhere Gewalt
10.1. Wird die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch „Bunt e.V.“ vom Vertrag zurücktreten.
10.2. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde die gezahlten Beträge abzüglich bereits erbrachter Leistungen zurück. Zusätzliche Rückbeförderungskosten trägt der Kunde, sofern diese nicht vertraglich vom Veranstalter übernommen wurden.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen. Unterlässt er die Anzeige schuldhaft, entfällt sein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.
11.2. Bei erheblichen Mängeln kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, nachdem er „Bunt e.V.“ eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für die Reise relevanten Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
12.2. „Bunt e.V.“ haftet nicht für die Nichterteilung oder verspätete Erteilung notwendiger Visa, sofern der Veranstalter nicht schuldhaft handelt.
13. Informationspflichten über das ausführende Luftfahrtunternehmen
13.1. „Bunt e.V.“ informiert den Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05.
13.2. Änderungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen mit Betriebsverbot in der EU ist unter http://air-ban.europa.eu einsehbar.
14. Datenschutz
14.1. Die von „Bunt e.V.“ erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen geschützt.
14.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise notwendig ist (z. B. an Leistungsträger).
15. Reiseversicherungen
15.1. Reiseversicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten. „Bunt e.V.“ empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Auslandskranken- und Unfallversicherungen.
15.2. Wenn „Bunt e.V.“ Reiseversicherungen vermittelt, kommt der Versicherungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
16. Verjährung
16.1. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
16.2. Bei laufenden Verhandlungen über Ansprüche ist die Verjährung bis zum Abbruch der Verhandlungen gehemmt.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „Bunt e.V.“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.2. Der Gerichtsstand ist der Sitz von „Bunt e.V.“, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.